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1. Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter aos-digital.de veröffentlichte Website der AOS Digital. Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen und kontinuierlich zu verbessern.

2. Rechtsgrundlage

Grundlage sind das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie die zugehörige Verordnung (BFSGV), mit denen Deutschland die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) umsetzt. Beide gelten seit dem 28. Juni 2025.

Technischer Maßstab ist die harmonisierte Norm EN 301 549, die auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Konformitätsstufe AA beruht.

Hinweis: Für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz), die Dienstleistungen anbieten, kann eine Ausnahme vom BFSG gelten. Ob und in welchem Umfang das BFSG für diese Website gilt, ist im Einzelfall rechtlich zu prüfen.

3. Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist mit der EN 301 549 bzw. den WCAG 2.1 auf Stufe AA weitgehend konform.

  • Vollständig konform bedeutet, dass alle Anforderungen ohne Ausnahme erfüllt sind.
  • Weitgehend konform bedeutet, dass die Anforderungen überwiegend erfüllt sind, einzelne Inhalte jedoch noch nicht vollständig barrierefrei sind (siehe Abschnitt 4).
  • Teilweise konform bedeutet, dass wesentliche Teile die Anforderungen noch nicht erfüllen.

Diese Einschätzung beruht auf einer internen Selbstbewertung; eine externe Prüfung hat bislang nicht stattgefunden.

4. Nicht barrierefreie Inhalte

Nach unserer aktuellen Selbstbewertung sind uns keine wesentlichen Barrieren bekannt. Da bislang keine externe Prüfung stattgefunden hat, können wir einzelne, noch nicht erkannte Barrieren nicht vollständig ausschließen — etwa bei künftig eingebundenen Drittinhalten wie Karten oder Videos. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Website barrierefrei zu halten. Für nicht barrierefreie Inhalte stellen wir dir auf Anfrage eine zugängliche Alternative bereit (siehe Abschnitt 7).

5. Umgesetzte Maßnahmen

Barrierefreiheit ist Teil unseres Entwicklungsstandards. Auf dieser Website haben wir unter anderem umgesetzt:

  • Semantische HTML5-Struktur mit Landmarks und logischer Überschriftenhierarchie — genau eine H1 pro Seite.
  • Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur inklusive sichtbarer Fokus-Zustände.
  • Ausreichende Farbkontraste gemäß WCAG 2.1 AA.
  • Aussagekräftige Alternativtexte für informative Bilder; rein dekorative Grafiken sind als solche ausgezeichnet.
  • Responsives Layout und Zoom bis 200 % ohne Verlust von Inhalt oder Funktion.
  • Berücksichtigung von prefers-reduced-motion für Menschen mit Empfindlichkeit gegenüber Bewegung.
  • Sprechende Linktexte, beschriftete Formularfelder und eine durchgängige Sprachauszeichnung (lang="de").

6. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 01.08.2026 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit beruht auf einer internen Selbstbewertung.

Die Erklärung wird regelmäßig überprüft und bei wesentlichen Änderungen an der Website aktualisiert. Letzte Überprüfung: 02.08.2026.

7. Barrieren melden & Feedback

Du hast eine Barriere festgestellt oder benötigst Informationen in einer zugänglichen Form? Melde dich bei uns — wir helfen weiter und beheben Barrieren so schnell wie möglich.

Ansprechpartner:in: Hans-Jörg Andonovic-Wagner

E-Mail: info@aos-digital.de

Telefon: +49 (0) 7161 821728

Wir bemühen uns, dein Anliegen innerhalb von zwei Wochen zu beantworten.

8. Durchsetzungsverfahren

Reagieren wir auf deine Rückmeldung nicht zufriedenstellend, kannst du dich an die zuständige Marktüberwachungsstelle wenden. Für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen nach dem BFSG ist bundesweit die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) zuständig, eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Magdeburg: Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg, mlbf-barrierefrei.de.

Handelt es sich um das Angebot einer öffentlichen Stelle, tritt an diese Stelle das Schlichtungsverfahren nach § 16 BGG bei der Schlichtungsstelle des Bundes.

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