Inhaltsverzeichnis
  1. Was der digitale Produktpass ist
  2. Die eine Frist, die wirklich im Gesetz steht
  3. Alles andere: was geplant ist und was daraus folgt
  4. Bist du betroffen? Drei Fragen, in dieser Reihenfolge
  5. Was sich heute schon lohnt, auch ohne Rechtsakt
  6. Was noch niemand seriös verkaufen kann
  7. Kurz zusammengefasst

Wer gerade nach dem digitalen Produktpass sucht, findet Jahreszahlen. 2026, 2027, 2028, je nach Anbieter. Meistens stehen sie ohne Quelle da, oft neben einem Countdown und einem Kontaktformular.

Tatsächlich gibt es bis heute genau eine Frist, die im Gesetzestext steht und ein Datum trägt. Alles andere ist eine Prognose darüber, wann die EU-Kommission einen Rechtsakt beschließt, den sie noch nicht beschlossen hat.

Das ist keine Entwarnung. Es ist der Unterschied zwischen einem Projekt, das du planen kannst, und einem, das dir jemand verkaufen will.

Was der digitale Produktpass ist

Ein Datensatz, der an einem Produkt hängt und über einen Datenträger am Produkt abrufbar ist, meist einen QR-Code. Die EU-Kommission beschreibt ihn als digitale Identitätskarte für Produkte, Bauteile und Materialien.

Darin stehen je nach Produktgruppe Angaben zu Material und Herkunft, Reparaturmöglichkeiten, Recyclingfähigkeit und Umweltwirkungen über den Lebenszyklus. Der Zweck ist nicht Werbung, sondern Nachvollziehbarkeit: Wer ein Produkt repariert, weiterverkauft oder entsorgt, soll die Angaben lesen können, die er dafür braucht.

Die rechtliche Grundlage dafür ist die Ökodesign-Verordnung ESPR, in Kraft seit dem 18. Juli 2024. Sie führt den Produktpass ein, legt aber selbst nicht fest, welches Produkt wann welche Felder tragen muss. Das regeln delegierte Rechtsakte, einer je Produktgruppe.

Und genau hier entsteht das Missverständnis. Die Verordnung gilt, der Produktpass steht drin, also klingt „Pflicht ab 2027“ plausibel. Nur steht in der Verordnung kein Datum für dein Produkt, solange es keinen Rechtsakt für deine Produktgruppe gibt.

Die eine Frist, die wirklich im Gesetz steht

Der digitale Batteriepass. Er kommt nicht aus der ESPR, sondern aus der Batterieverordnung (EU) 2023/1542, und dort steht ein Datum:

Ab dem 18. Februar 2027 braucht jede Batterie, die in der EU in Verkehr gebracht wird, eine elektronische Akte, sofern sie in eine dieser drei Gruppen fällt:

  • Batterien für Elektrofahrzeuge
  • Industriebatterien über 2 kWh Kapazität
  • Batterien für leichte Verkehrsmittel, also E-Bikes, Roller, Pedelecs

Verantwortlich ist, wer die Batterie zuerst in der EU auf den Markt bringt. Das ist der Hersteller oder der Importeur, nicht der Händler in der Kette dahinter. Die Angaben umfassen je nach Auslegung des Anhangs rund achtzig bis neunzig Felder, von der Materialzusammensetzung über den CO2-Fußabdruck bis zu Angaben für Reparatur und Recycling.

Wer E-Bikes importiert, ist damit betroffen. Wer Pedelecs weiterverkauft, die ein anderer importiert hat, ist es nicht.

Alles andere: was geplant ist und was daraus folgt

Am 16. April 2025 hat die Kommission den Arbeitsplan für 2025 bis 2030 angenommen. Er legt die Reihenfolge fest, in der Produktgruppen ihre Rechtsakte bekommen. Genannt sind unter anderem Eisen und Stahl, Textilien, Möbel, Matratzen, Reifen und Aluminium. Für 2028 ist eine Halbzeitüberprüfung vorgesehen, bei der Zeitpläne angepasst und Gruppen ergänzt werden können.

Was das praktisch bedeutet, lässt sich am Beispiel Textilien zeigen. Der Rechtsakt dafür wird gegen Ende 2027 erwartet, danach folgt eine Übergangsfrist von mindestens achtzehn Monaten. Rechnerisch landet die Pflicht damit frühestens Ende 2028, eher 2029.

Rechnerisch. Nicht verbindlich. Wir haben für diesen Beitrag acht Anbieterseiten zum Thema Textilien gelesen. Sie nennen als Datum für den Rechtsakt Ende 2026, Anfang 2027, zweites Quartal 2027 und Ende 2027. Alle vier Angaben stehen im Präsens und ohne Quelle. Sie können nicht alle stimmen, und keine davon ist überprüfbar, weil der Rechtsakt nicht existiert.

Die belastbare Aussage lautet: Textilien stehen auf der Liste, die Reihenfolge ist bekannt, das Datum ist es nicht.

Bist du betroffen? Drei Fragen, in dieser Reihenfolge

Erstens: Bringst du selbst in Verkehr? Wer herstellt oder aus einem Drittland importiert, trägt die Pflicht. Wer innerhalb der EU einkauft und weiterverkauft, trägt sie nicht, muss die Angaben aber weiterreichen können. Diese Frage entscheidet mehr als jede Produktgruppe.

Zweitens: Verkaufst du Batterien, auch eingebaut? Ein Akkuschrauber, ein E-Bike, ein Gerät mit Industriebatterie über 2 kWh. Die Batterie im Produkt löst die Pflicht aus, nicht das Produkt. Das übersehen die meisten, weil sie sich nicht als Batteriehersteller sehen.

Drittens: Steht deine Produktgruppe im Arbeitsplan? Dann gibt es kein Datum, aber eine absehbare Richtung. Das ist genug, um Datenstrukturen aufzubauen, und zu wenig, um heute eine Software zu kaufen, die einen noch nicht geschriebenen Rechtsakt erfüllen soll.

Was sich heute schon lohnt, auch ohne Rechtsakt

Das Unangenehme am Produktpass ist selten die Technik. Der QR-Code ist an einem Nachmittag erzeugt, die Anzeigeseite in ein paar Tagen gebaut. Was Monate kostet, sind die Daten dahinter, und die fehlen fast überall.

Eine eindeutige Kennung je Artikel. GTIN oder eine saubere eigene Nummer, konsequent in Warenwirtschaft, Shop und Datenblatt. Wer denselben Artikel in drei Systemen unter drei Nummern führt, kann keinen Pass bauen, egal welcher Rechtsakt kommt.

Material- und Herkunftsangaben in Feldern, nicht in Fließtext. In den meisten Systemen steht die Zusammensetzung heute in der Produktbeschreibung. Als Satz ist sie für Menschen lesbar und für jede Auswertung wertlos. Der gleiche Inhalt in eigenen Feldern ist später ein Export statt eines Projekts.

Lieferantenangaben, die nachvollziehbar sind. Fast alle Pflichtangaben kommen aus der Lieferkette. Wer heute schon weiß, welcher Lieferant welche Angabe liefert und in welcher Form, hat den Teil hinter sich, der später am längsten dauert.

Dieselbe Vorarbeit zahlt nebenbei auf Dinge ein, die heute schon Geld bringen: strukturierte Produktdaten in der Suche, gepflegte Datenblätter, weniger Rückfragen im Vertrieb. Das ist der Grund, warum sie sich auch dann rechnet, wenn die Frist für deine Gruppe später kommt als gedacht.

Was noch niemand seriös verkaufen kann

Eine fertige Software mit dem Versprechen, sie erfülle die Anforderungen für deine Produktgruppe. Diese Anforderungen stehen für die meisten Gruppen noch nicht fest. Was heute als „ESPR-konform“ verkauft wird, ist ein Datenmodell, das jemand nach bestem Wissen geraten hat.

Das muss kein schlechtes Produkt sein. Aber der Unterschied zwischen „erfüllt die Verordnung“ und „ist so gebaut, dass wir es anpassen können, wenn der Rechtsakt kommt“ ist genau der Unterschied, den du beim Einkauf prüfen solltest.

Für Batterien gilt das nicht. Dort steht der Anhang, dort ist das Datum verbindlich, dort kann man heute konkret bauen.

Kurz zusammengefasst

  • Verbindlich mit Datum ist bislang nur der Batteriepass: 18. Februar 2027, für Fahrzeug-, Industrie- (über 2 kWh) und Leichtverkehrsbatterien.
  • Die ESPR gilt seit dem 18. Juli 2024, legt aber je Produktgruppe nichts fest. Das tun delegierte Rechtsakte, und die meisten fehlen noch.
  • Der Arbeitsplan vom 16. April 2025 nennt die Reihenfolge: Eisen und Stahl, Textilien, Möbel, Matratzen, Reifen, Aluminium. Ohne Daten.
  • Jede Jahreszahl für diese Gruppen ist eine Schätzung. Wer sie ohne diesen Zusatz nennt, verkauft dir Dringlichkeit.
  • Betroffen ist, wer in Verkehr bringt. Beim Weiterverkauf innerhalb der EU liegt die Pflicht beim Vorgänger in der Kette.
  • Sinnvoll ist heute die Datenarbeit: eindeutige Kennungen, Angaben in Feldern statt in Fließtext, geklärte Lieferantenquellen. Sie gilt für jeden Rechtsakt, der noch kommt.

Wenn du wissen willst, wo deine Produktdaten dafür heute stehen, schick uns eine Beispielausleitung. Was wir uns dabei ansehen und wie wir den Pass technisch umsetzen, steht auf unserer Seite zum digitalen Produktpass.