Inhaltsverzeichnis
  1. Was sich am 27. September ändert
  2. Welche Sätze in deinem Shop jetzt riskant sind
  3. Reicht es, die Aussage einfach zu löschen?
  4. Was eine belegbare Aussage ausmacht
  5. Wie wir das gebaut haben
  6. Was du bis zum 27. September tun kannst

Am 27. September 2026 ändert sich, was ein Onlineshop über Umwelt und Nachhaltigkeit behaupten darf. Bis dahin ist „klimaneutral“ auf einer Produktseite eine Frage der Irreführung: Ein Gericht wägt ab, prüft den Gesamteindruck und entscheidet im Einzelfall. Danach ist es das nicht mehr. Bestimmte Umweltaussagen werden per se unlauter, also ohne Prüfung, ob jemand tatsächlich getäuscht wurde.

Für Shopbetreiber heißt das: Ein Satz, der heute mit etwas Glück durchgeht, ist in drei Wochen ein Verstoß, den man nur noch abstellen kann. Und die Sätze stehen meistens nicht nur an einer Stelle.

Was sich am 27. September ändert

Grundlage ist das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG, verkündet am 19. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt (2026 I Nr. 43). Es setzt die EU-Richtlinie 2024/825 um, die als EmpCo-Richtlinie bekannt ist, kurz für „Empowering Consumers for the Green Transition“. Der Kern tritt am 27. September 2026 in Kraft. Drei Punkte betreffen Shops unmittelbar.

Erstens bekommt § 2 UWG Legaldefinitionen. „Umweltaussage“, „allgemeine Umweltaussage“, „Nachhaltigkeitssiegel“ und „Zertifizierungssystem“ sind ab dann definierte Begriffe und keine Auslegungsfrage mehr.

Zweitens wächst die Schwarze Liste. Der Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG bekommt neue Nummern, darunter zwei, die im E-Commerce jeden treffen: das Verbot von Nachhaltigkeitssiegeln ohne dahinterliegendes Zertifizierungssystem und das Verbot allgemeiner Umweltaussagen ohne Nachweis. Was auf dieser Liste steht, ist unlauter, fertig. Keine Irreführungsprüfung, keine Interessenabwägung.

Drittens wird der Bußgeldrahmen in § 19 UWG umgebaut, und manipulative Gestaltungsmuster im Bestellprozess sind ausdrücklich erfasst.

Welche Sätze in deinem Shop jetzt riskant sind

Die Formulierungen, um die es geht, stehen in fast jedem Shop, der sich in den letzten Jahren um das Thema bemüht hat:

  • „klimaneutral“, „CO₂-neutral“, „klimapositiv“
  • „umweltfreundlich“, „grün“, „nachhaltig“ ohne weitere Angabe
  • „öko“ als Zusatz im Produktnamen
  • selbst gestaltete Siegel und Grafiken, hinter denen kein geprüftes System steht
  • „wir pflanzen für jede Bestellung einen Baum“ ohne Beleg, wo und ob

Der wichtigste Punkt dabei wird regelmäßig übersehen: Diese Sätze stehen selten nur im Produkttext. Sie stecken zusätzlich in der Meta-Description, im Seitentitel, in der Kategoriebeschreibung, im Newsletter-Template, in den Alt-Texten der Bilder und häufig auch im strukturierten Datenmarkup, wo sie niemand mehr sieht und trotzdem ausgeliefert werden. Wer nur die Produktseiten durchgeht, räumt die Hälfte auf.

Praktisch heißt das: einmal über den kompletten Datenbestand suchen, nicht über die Seiten, die man im Kopf hat. Bei WooCommerce also Produkte, Kategorien, Beiträge, Seiten, Menütexte, Widget-Inhalte und die SEO-Felder des verwendeten Plugins.

Reicht es, die Aussage einfach zu löschen?

Rechtlich ja. Man kann jede Umweltaussage streichen und ist auf der sicheren Seite. Nur verliert man damit etwas, das für viele Shops ein echtes Verkaufsargument war, und das oft auch verdient.

Denn verboten wird nicht die Aussage, sondern die unbelegte Aussage. Eine spezifische, nachprüfbare Angabe bleibt zulässig. Der Unterschied liegt nicht in der Wortwahl, sondern darin, ob jemand die Behauptung überprüfen kann, ohne dir glauben zu müssen.

„Wir handeln klimaneutral“ ist eine allgemeine Aussage über das ganze Unternehmen und stützt sich auf Kompensation. Genau das ist der Fall, den die neue Schwarze Liste erfasst. „Für diese Bestellung wachsen drei Bäume auf einer bestimmten Fläche, hier ist die Urkunde und hier sind die Koordinaten“ ist etwas anderes: eine konkrete Handlung mit einem Nachweis.

Was eine belegbare Aussage ausmacht

Vier Dinge unterscheiden die belastbare von der angreifbaren Variante.

Ein Ort. Nicht „irgendwo auf der Welt“, sondern eine benennbare Fläche. Wer den Standort nicht nennt, hat den Nachweis nicht.

Eine Zahl mit Bezug. „Ein Baum je 20 Euro Bestellwert“ ist prüfbar, „wir engagieren uns für Aufforstung“ ist es nicht.

Ein Dokument. Urkunde, Register, öffentliche Seite. Irgendetwas, das eine Kundin aufrufen kann, ohne dich zu fragen.

Ehrliche Zeitangaben. Gepflanzt wird in der Pflanzsaison, nicht am Tag der Bestellung. Wer das verschweigt, baut sich eine zweite angreifbare Aussage neben die erste.

Wie wir das gebaut haben

An dieser Stelle offen gesagt: Wir verkaufen dazu etwas. Staufenwald und AOS Digital sind zwei Marken desselben Einzelunternehmens, mit identischem Inhaber, identischer Anschrift und identischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in beiden Impressen. Staufenwald ist das Aufforstungsprogramm auf der Schwäbischen Alb, AOS Digital die Softwareseite. Was jetzt kommt, ist also Werbung in eigener Sache, und die Fakten kannst du trotzdem nachprüfen.

Seit dem 7. September 2026 steht unser Plugin Staufenwald for WooCommerce frei im offiziellen WordPress-Verzeichnis. Es setzt genau die vier Punkte von oben um. Du legst eine Regel fest, etwa einen Baum je 20 Euro, wahlweise mit Mindestbestellwert, Deckel je Bestellung und Monatsbudget. Bei jeder abgeschlossenen Zahlung meldet das Plugin Bestellnummer und Betrag, die Bäume werden serverseitig gezählt, Rückerstattungen werden abgezogen. Gerundet wird immer ab, nie auf: Das Versprechen an deine Kundschaft ist nie größer als das, was tatsächlich gepflanzt wird.

Zwei technische Entscheidungen, die uns wichtig waren. Es verlassen nur Bestellnummer, Betrag, Währung und Zeitstempel den Shop. Keine Namen, keine Adressen, keine E-Mail-Adressen. Die Gegenstelle weist unbekannte Felder aktiv zurück. Und der Baumzähler im Shop rendert vollständig lokal: Der Browser deiner Kundschaft stellt keine einzige Anfrage an staufenwald.de, es gibt also nichts einzuwilligen.

Die Meldung läuft im Hintergrund über den Action Scheduler. Fällt die Gegenstelle aus, wartet niemand an der Kasse, die Meldung wird nachgeholt. Abgerechnet wird monatlich im Nachhinein zum Mengenpreis, ohne Grundgebühr und ohne Abo. Wer in einem Monat nichts verkauft, zahlt nichts. Die technischen Angaben und alle Funktionen stehen in unserem Plugin-Verzeichnis.

Was du bis zum 27. September tun kannst

Drei Schritte, in dieser Reihenfolge:

  1. Bestand aufnehmen. Suche in der gesamten Datenbank nach „klimaneutral“, „CO2“, „umweltfreundlich“, „nachhaltig“, „grün“ und „öko“. Auch in Meta-Feldern und im strukturierten Markup.
  2. Trennen. Jede Fundstelle in zwei Stapel: belegbar oder nicht. Alles, wofür du kein Dokument, keinen Ort und keine Zahl hast, kommt weg oder wird konkret.
  3. Belegen, was bleibt. Für die Aussagen im ersten Stapel den Nachweis verlinken, sichtbar und ohne Anmeldung erreichbar.

Wenn du dabei ohnehin über den Produktdatenbestand gehst: Der digitale Produktpass verlangt in den kommenden Jahren dieselben strukturierten Angaben. Zweimal durch dieselben Daten zu laufen wäre schade.

Und was den technischen Teil angeht, bauen wir solche Erweiterungen selbst, statt sie zusammenzuklicken. Eine Übersicht über unsere eigenen WordPress-Plugins zeigt, was davon frei verfügbar ist.

Zum Schluss der notwendige Hinweis: Wir sind Entwickler, keine Kanzlei. Verkündung und Datum des Gesetzes sind amtlich belegt, die Aufschlüsselung der einzelnen Änderungsnummern stammt aus Sekundärquellen. Für eine verbindliche Einschätzung deines konkreten Falls gehört ein Blick ins Verkündungs-PDF und im Zweifel eine Fachanwältin dazu.