Inhaltsverzeichnis
  1. Warum das jetzt relevant wird
  2. Vier Fälle, die auf Websites vorkommen
  3. Wen es trifft — und wen nicht
  4. Was konkret zu tun ist
  5. Was wir dabei beobachten
  6. Fazit
  7. Quellen

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der europäischen KI-Verordnung. Sie betreffen deutlich mehr Unternehmen als die viel diskutierten Hochrisiko-Regeln — denn ein Chatbot auf der Website reicht schon.

Dieser Beitrag ordnet ein, was konkret verlangt wird, wen es trifft und was in der Praxis zu tun ist. Er ersetzt keine Rechtsberatung; bei Zweifeln gehört die Frage zu einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt.

Auf einen Blick: Wer auf der Website einen Chatbot betreibt, muss klarstellen, dass Menschen mit einer Maschine sprechen. Wer KI-generierte Texte, Bilder, Audio oder Video veröffentlicht, muss diese maschinenlesbar kennzeichnen — bei Bildern und Videos zusätzlich sichtbar, wenn sie echt wirken sollen. Für die meisten Unternehmenswebsites ist das ein überschaubarer Aufwand, kein Projekt.

Warum das jetzt relevant wird

Die KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) ist im August 2024 in Kraft getreten, ihre Pflichten greifen aber gestaffelt. Die Verbote bestimmter Praktiken gelten seit Februar 2025, Regeln für allgemeine KI-Modelle seit August 2025. Der 2. August 2026 ist der Stichtag, ab dem die Verordnung im Großen und Ganzen anwendbar ist — und damit auch Artikel 50, der die Transparenzpflichten enthält.

Artikel 50 ist deshalb interessant, weil er nicht an Risikoklassen anknüpft, sondern an die schlichte Frage: Merkt ein Mensch, dass hier KI im Spiel ist? Damit fällt auch der Mittelstand hinein, der mit Hochrisiko-KI nie in Berührung kommt.

Vier Fälle, die auf Websites vorkommen

Der Chatbot muss sich zu erkennen geben

Wer ein System betreibt, das unmittelbar mit Menschen interagiert, muss dafür sorgen, dass die Person weiß, dass sie mit einer KI spricht — es sei denn, das ist aus dem Zusammenhang offensichtlich.

In der Praxis heißt das: Ein Hinweis im Chatfenster, gleich zu Beginn, gut sichtbar. Nicht versteckt in den Nutzungsbedingungen. Ein Satz wie „Du schreibst mit einem KI-Assistenten. Für verbindliche Auskünfte melde dich bei unserem Team." erfüllt den Zweck und wirkt nebenbei seriöser als ein Bot mit menschlichem Vornamen und Foto.

KI-generierte Inhalte müssen maschinenlesbar markiert sein

Wer Texte, Bilder, Audio oder Video mit KI erzeugt und veröffentlicht, muss diese Inhalte so kennzeichnen, dass Maschinen sie als künstlich erzeugt erkennen können. Gemeint sind technische Verfahren wie Wasserzeichen oder Metadaten, nicht nur ein Hinweis im Fließtext.

Das ist der Punkt, der in der Praxis am häufigsten übersehen wird. Viele Bildgeneratoren schreiben inzwischen entsprechende Angaben in die Datei — beim Export, bei der Bildoptimierung oder beim Hochladen ins CMS gehen sie aber oft wieder verloren. Wer KI-Bilder einsetzt, sollte einmal prüfen, was nach dem gesamten Weg bis zur ausgelieferten Datei noch drinsteht.

Bei Deepfakes kommt eine sichtbare Kennzeichnung dazu

Bild-, Ton- oder Videomaterial, das echte Personen, Orte oder Ereignisse darstellt und den Eindruck erwecken kann, echt zu sein, muss zusätzlich offengelegt werden — also für Menschen erkennbar, nicht nur für Maschinen.

Für Unternehmenswebsites ist das relevanter, als es klingt. Ein KI-generiertes Teamfoto, ein synthetisch erzeugter Kundenstimmen-Clip, ein Bild vom „eigenen Standort", der so nie fotografiert wurde: Das fällt darunter.

Unsere Haltung dazu ist ohnehin klar — auf unserer eigenen Website sind alle Fotos von Menschen und Standorten echt. Wo wir KI einsetzen, steht es dabei.

Emotionserkennung und biometrische Einordnung

Systeme, die Emotionen erkennen oder Menschen anhand biometrischer Daten Kategorien zuordnen, müssen die betroffenen Personen darüber informieren. Auf klassischen Unternehmenswebsites kommt das selten vor — bei Bewerbungsportalen, Videointerview-Werkzeugen oder Ladenanalysen dagegen schon.

Wen es trifft — und wen nicht

Die Pflichten treffen Anbieter von KI-Systemen und Betreiber, also Unternehmen, die ein solches System unter eigener Verantwortung einsetzen. Wer einen zugekauften Chatbot auf der eigenen Seite einbindet, ist Betreiber und damit in der Pflicht. Der Verweis auf den Hersteller entlastet nicht.

Es gibt Ausnahmen, insbesondere wenn KI nur unterstützend eingesetzt wird und den Inhalt nicht wesentlich verändert — etwa eine Rechtschreibkorrektur. Die Abgrenzung ist im Einzelfall nicht trivial: Ein von KI umformulierter Absatz ist etwas anderes als ein korrigierter Tippfehler.

Anders als beim Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gibt es hier keine generelle Ausnahme für Kleinstunternehmen. Die Verordnung nimmt kleine Anbieter an einzelnen Stellen in Schutz, aber die Transparenzpflichten des Artikels 50 gelten unabhängig von der Unternehmensgröße.

Was konkret zu tun ist

Ein realistischer Ablauf für eine Unternehmenswebsite:

  1. Bestandsaufnahme. Wo steckt auf der Seite KI? Chat-Widget, Suchfunktion mit KI-Antworten, generierte Produkttexte, generierte Bilder, Übersetzungen.
  2. Chatbot beschriften. Hinweis an den Anfang des Gesprächs, nicht ins Kleingedruckte.
  3. Bilder prüfen. Bei KI-erzeugtem Material sicherstellen, dass die Kennzeichnung die Bildverarbeitung überlebt. Fotorealistische Darstellungen zusätzlich sichtbar kennzeichnen.
  4. Redaktionsregel festhalten. Wer darf womit Inhalte erzeugen, und wie wird gekennzeichnet? Zwei Sätze im Redaktionsleitfaden reichen, aber sie müssen existieren.
  5. Datenschutzerklärung ergänzen. Wenn ein Chatbot Eingaben verarbeitet, gehört das dort hinein — das ist eine Pflicht aus der Datenschutz-Grundverordnung und besteht neben der KI-Verordnung.

Für die meisten Websites ist das an einem Vormittag erledigt. Aufwendig wird es dort, wo KI tief in Abläufe eingebaut ist — etwa in einem Shop, der Beschreibungen automatisch erzeugt.

Was wir dabei beobachten

Zwei Dinge fallen uns in Projekten regelmäßig auf.

Erstens werden Chatbots gern menschlich inszeniert, weil das freundlicher wirken soll. Das war schon vorher fragwürdig und ist jetzt zusätzlich riskant. Ein Assistent, der sagt was er ist, wird von Kundinnen und Kunden erfahrungsgemäß gut angenommen — was stört, sind falsche Erwartungen, nicht die Maschine.

Zweitens ist die maschinenlesbare Kennzeichnung von KI-Bildern in der Praxis der wackeligste Punkt, weil sie durch die Werkzeugkette verloren geht. Wer auf Nummer sicher gehen will, hält im Zweifel fest, welche Bilder KI-erzeugt sind — unabhängig von den Metadaten.

Wie wir KI in Projekten einsetzen und wo wir davon abraten, steht auf unserer Seite zur KI-Beratung.

Fazit

Die Transparenzpflichten sind der Teil der KI-Verordnung, der die breite Masse an Unternehmen erreicht — und gleichzeitig der Teil, der sich am einfachsten erfüllen lässt. Es geht nicht um Zertifizierungen oder Risikomanagement, sondern um Ehrlichkeit: sagen, wenn eine Maschine antwortet, und sagen, wenn ein Inhalt maschinell entstanden ist.

Wer das ohnehin tut, hat wenig zu ändern. Wer bisher darauf gesetzt hat, dass niemand den Unterschied merkt, sollte sich die eigene Website jetzt einmal ansehen.

Unsicher, was auf deiner Seite betroffen ist? Wir sehen uns das an und sagen dir ehrlich, wo Handlungsbedarf besteht — Beratungstermin vereinbaren oder direkt den kostenlosen SEO-Check nutzen, bei dem wir die Seite ohnehin von Hand durchgehen.

Quellen