Warum Praxis-Websites anders geplant werden müssen
Bei einer Firmenwebsite entscheidet der Text. Bei einer Praxis entscheidet zuerst, ob sie im Kartenblock auftaucht — Patienten suchen nach „Zahnarzt in der Nähe“ und wählen dort, oft ohne eine Website zu öffnen. Die Seite kommt erst danach ins Spiel, als Beleg dafür, dass der Eintrag stimmt.
Gleichzeitig gelten Pflichten, die anderswo keine Rolle spielen. Wer Termine online buchbar macht, fällt unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Wer im Formular nach dem Grund des Besuchs fragt, verarbeitet Gesundheitsdaten nach Artikel 9 DSGVO. Beides lässt sich sauber lösen — aber nur, wenn man es vor dem Bau weiß und nicht danach.
Dazu kommt das Nutzungsprofil: viele Zugriffe vom Handy, oft unterwegs im Mobilfunknetz. Ein Terminformular, das erst nach vier Sekunden bedienbar ist, verliert Patienten an das Telefon der Praxis nebenan.