Inhaltsverzeichnis
  1. 1. Online-Terminbuchung macht die Seite BFSG-pflichtig
  2. 2. Gesundheitsdaten sind kein normales Kontaktformular
  3. 3. Das Google-Profil entscheidet, nicht die Startseite
  4. 4. Was Patienten tatsächlich auf der Seite suchen
  5. Was die Technik dazu beitragen muss
  6. Die Kurzfassung

Praxis-Websites sind ein eigener Fall. Nicht weil die Technik anders wäre, sondern weil drei Regelwerke gleichzeitig gelten, die bei einer normalen Firmenwebsite keine Rolle spielen — und weil Patienten anders suchen als Einkäufer.

Wir betreuen seit 2005 das Schmerzzentrum Göppingen samt dem jährlichen Fachkongress und seit 2013 die kieferorthopädische Gemeinschaftspraxis Dr. Dannenbaum. In der Zeit hat sich fast alles verändert außer der einen Sache, an der die meisten Praxis-Websites scheitern: Sie sind für die Praxis gebaut und nicht für den Patienten. Was wir für Praxen übernehmen, steht auf unserer Seite zu Webdesign für Arztpraxen.

Dieser Beitrag geht die vier Punkte durch, die 2026 den Unterschied machen — zwei rechtliche, die oft übersehen werden, und zwei praktische, die über Termine entscheiden.

1. Online-Terminbuchung macht die Seite BFSG-pflichtig

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit Juni 2025. Für eine reine Informationsseite ändert es nichts. Sobald aber Patienten auf der Seite verbindlich einen Termin buchen können, ist das elektronischer Geschäftsverkehr mit Verbrauchern — und damit fällt die Seite unter das Gesetz.

Das trifft ausgerechnet die Praxen, die es richtig machen wollen. Wer nur Telefonnummer und Sprechzeiten zeigt, bleibt außen vor. Wer den Patienten online buchen lässt, ist drin.

Die Kleinstunternehmer-Ausnahme greift bei Dienstleistungen, wenn weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz vorliegen. Beide Bedingungen zusammen. Eine Gemeinschaftspraxis mit drei Ärzten, fünf MFA, zwei Auszubildenden und einer Reinigungskraft liegt schnell darüber — und viele rechnen die Teilzeitkräfte gar nicht erst mit.

Was der Maßstab konkret verlangt, steht in unserem Beitrag zum BFSG und der Barrierefreiheitspflicht. Wo eine bestehende Seite steht, zeigt der kostenlose BFSG-Check.

2. Gesundheitsdaten sind kein normales Kontaktformular

Das ist der Punkt, der am häufigsten falsch gemacht wird — und der teuerste.

Sobald ein Patient in ein Formularfeld schreibt, warum er kommen möchte, verarbeitet die Praxis Gesundheitsdaten. Die zählen nach Artikel 9 DSGVO zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten und stehen unter einem grundsätzlichen Verarbeitungsverbot, von dem es Ausnahmen gibt. Für die Website heißt das praktisch:

  • Eine ausdrückliche Einwilligung ist nötig — nicht das übliche Datenschutz-Häkchen, sondern eine, die erkennbar auch die Gesundheitsangaben umfasst.
  • Der Übertragungsweg muss stimmen. Ein Formular, das seinen Inhalt per unverschlüsselter E-Mail an die Praxis schickt, ist bei Gesundheitsdaten keine gute Idee — auch wenn die Seite selbst per HTTPS läuft.
  • Auftragsverarbeitung: Wer das Formular über einen externen Dienst betreibt, braucht einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Bei Anbietern außerhalb der EU kommt die Frage des Drittlandtransfers dazu.
  • Löschfristen: Anfragen, aus denen kein Behandlungsverhältnis wird, gehören nicht dauerhaft im Postfach gelagert.

Der einfachste Weg, das Problem kleinzuhalten: nicht nach dem Grund fragen. Ein Formular, das Name, Rückrufnummer und Wunschzeitraum abfragt und für alles Weitere um einen Rückruf bittet, verarbeitet keine Gesundheitsdaten. Es ist auch für den Patienten angenehmer.

3. Das Google-Profil entscheidet, nicht die Startseite

Patienten suchen nicht nach „Zahnarztpraxis München-Schwabing Website". Sie suchen nach „Zahnarzt in der Nähe" und entscheiden im Kartenblock — meist ohne die Website je zu öffnen.

Deshalb ist bei Praxen die Reihenfolge eine andere als bei den meisten Betrieben:

ReihenfolgeWas zählt
1.Google-Unternehmensprofil: Kategorie, Zeiten, Fotos, Bewertungen
2.Bewertungen — Anzahl und Aktualität schlagen den Schnitt
3.Die Website als Beleg, dass das Profil stimmt

Zwei Dinge, die in Praxen regelmäßig schieflaufen:

Die Kategorie ist zu grob. „Arzt" statt „Kieferorthopäde", „Facharzt für Orthopädie" statt der Spezialisierung, mit der die Praxis tatsächlich gefunden werden will. Die Primärkategorie entscheidet, für welche Suchen die Praxis überhaupt im Kartenblock auftaucht.

Portale ranken über der eigenen Seite. Für den Namen einer Praxis stehen oft Bewertungsportale vor der Praxis-Website. Dagegen hilft nur eine Website, die Google eindeutig derselben Einrichtung zuordnen kann: gleiche Anschrift, gleiche Rufnummer, gleiche Schreibweise überall — und ein sauberes MedicalBusiness-Markup, das Fachrichtung, Adresse und Sprechzeiten maschinenlesbar macht.

Wie wir lokale Sichtbarkeit systematisch aufbauen, steht ausführlich unter SEO & Content und im Beitrag Local SEO für KMU.

4. Was Patienten tatsächlich auf der Seite suchen

Die meisten Praxis-Websites erzählen zuerst von der Praxis. Patienten wollen in dieser Reihenfolge etwas anderes wissen:

  1. Nehmt ihr mich überhaupt? Kassenpatient, Privatpatient, Selbstzahler — und nehmt ihr gerade neue Patienten auf?
  2. Wann kann ich kommen? Sprechzeiten, Wartezeit auf einen Termin, Notfallregelung.
  3. Wie komme ich hin? Parkplätze, ÖPNV, Barrierefreiheit des Gebäudes, Etage und Aufzug.
  4. Wer behandelt mich? Namen, Fachgebiet, ein Foto, das nicht aus einer Bilddatenbank stammt.
  5. Was kostet, was die Kasse nicht zahlt? Selbstzahlerleistungen offen benannt, statt sie im Gespräch zu überraschen.

Erst danach interessiert die Geschichte der Praxis.

Ein Hinweis zur Bildsprache: Werbung im Heilwesen unterliegt dem Heilmittelwerbegesetz, und das setzt engere Grenzen als das allgemeine Wettbewerbsrecht — besonders bei Aussagen zu Behandlungserfolgen und bei Vorher-Nachher-Darstellungen. Im Zweifel gehört diese Frage einmal an die zuständige Kammer, bevor Bildmaterial online geht.

Was die Technik dazu beitragen muss

Praxis-Websites haben ein Nutzungsprofil, das man bei der Planung kennen sollte: viele Zugriffe vom Handy, viele davon unterwegs, oft im Mobilfunknetz statt im WLAN. Ein Terminformular, das erst nach vier Sekunden bedienbar ist, verliert Patienten an das Telefon der Praxis nebenan.

Deshalb bauen wir Praxis-Websites bewusst schlank. Die Seite von Dr. Dannenbaum läuft seit Jahren als schlanke HTML5-Seite statt auf einem schwergewichtigen CMS — nicht aus Prinzip, sondern weil eine Praxis mit vier Unterseiten kein Redaktionssystem mit dreißig Erweiterungen braucht. Wo laufend Inhalte dazukommen, wie beim Schmerzzentrum mit seinem jährlichen Fachkongress, ist WordPress die richtige Wahl.

Welche Grundlage wann passt, haben wir in WordPress-Entwicklung und in unseren Referenzen im Detail beschrieben.

Die Kurzfassung

  • Online-Terminbuchung macht die Seite BFSG-pflichtig. Die Kleinstunternehmer-Ausnahme greift bei mittleren Praxen oft nicht.
  • Nach dem Grund des Besuchs zu fragen erzeugt Gesundheitsdaten nach Artikel 9 DSGVO. Wer darauf verzichtet, spart sich einen ganzen Pflichtenkatalog.
  • Das Google-Profil steht vor der Website. Die richtige Primärkategorie ist der wichtigste einzelne Hebel.
  • Patienten fragen zuerst nach Aufnahme, Termin und Anfahrt — nicht nach der Praxisgeschichte.

Alle Punkte gebündelt, mit Referenzen und den vier Pflichten im Überblick: Webdesign für Arztpraxen.

Wenn du eine Praxis-Website planst oder eine bestehende einordnen lassen möchtest: Wir schauen sie uns an und sagen ehrlich, was zu tun ist — auch wenn wenig zu tun ist. Termin vereinbaren.