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Steuerberater dürfen für ihre Kanzlei werben, und zwar mehr, als viele annehmen. § 57a des Steuerberatungsgesetzes sagt wörtlich: „Werbung ist nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist.“ Erlaubt ist damit alles, was sachlich informiert. Verboten ist die gezielte Ansprache eines konkreten Mandats.
Für die Website heißt das: Leistungen beschreiben, Schwerpunkte nennen, Team zeigen, Fachbeiträge veröffentlichen, all das geht. Was nicht geht, ist die reißerische Selbstanpreisung und die direkte Abwerbung. Dieser Beitrag zeigt, wo die Linie im Alltag verläuft, was Mandanten auf einer Kanzlei-Website tatsächlich suchen, und welche Datenschutzfrage die meisten Kanzleien übersehen.
Was genau erlaubt § 57a StBerG?
Der Gesetzestext ist kurz, die beiden Bedingungen darin sind das Entscheidende.
Sachlich unterrichten heißt: Die Aussage muss zutreffen und nachprüfbar sein. „Wir beraten Ärztinnen und Ärzte seit 1998“ ist sachlich. „Die beste Kanzlei Hamburgs“ ist es nicht, weil es keinen Maßstab gibt. Zwischen beidem liegt viel Raum, den die meisten Kanzleien gar nicht nutzen.
Nicht auf den Einzelfall gerichtet heißt: Eine Website, die allgemein über Leistungen informiert, ist Werbung im erlaubten Sinn. Ein Anschreiben an einen bestimmten Unternehmer, dessen Steuerberater gerade in Rente geht, wäre es nicht.
Dazu kommt die Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer, die den Rahmen konkretisiert. Bei Zweifelsfragen ist die zuständige Steuerberaterkammer die richtige Adresse, nicht die Agentur. Wir bauen die Website, die berufsrechtliche Bewertung im Grenzfall trifft die Kammer.
Was ist damit auf der Website konkret möglich?
Deutlich mehr, als die meisten Kanzlei-Auftritte zeigen:
| Erlaubt und sinnvoll | Heikel oder unzulässig |
|---|---|
| Tätigkeitsschwerpunkte nennen („Schwerpunkt: Heilberufe, Gastronomie“) | Superlative ohne Beleg („die günstigste Kanzlei“) |
| Team mit Qualifikationen und Fotos | Erfolgsversprechen („wir holen jede Steuer zurück“) |
| Fachbeiträge zu Steuerthemen | Vergleichende Werbung gegen namentlich genannte Kollegen |
| Preismodelle transparent beschreiben | Mandantennamen ohne deren ausdrückliche Zustimmung |
| Digitale Zusammenarbeit erklären (DATEV, Belegtransfer) | Bewertungen aktiv einwerben, wo die Kammer das einschränkt |
Der wichtigste Punkt in der linken Spalte ist die Spezialisierung. Eine Kanzlei, die sagt, für wen sie besonders arbeitet, wird von genau diesen Mandanten gefunden. Eine Kanzlei, die „alle Rechtsformen und Branchen“ nennt, wird von niemandem gesucht. Das ist keine Werberegel, sondern eine Beobachtung aus den Suchanfragen: Gesucht wird nach „steuerberater gastronomie“ oder „steuerberater ärzte“, kaum nach „steuerberater allgemein“.
Was suchen Mandanten auf einer Kanzlei-Website?
Aus den Projekten, die wir für beratende Berufe umgesetzt haben, immer wieder dieselben vier Dinge:
- Nimmt die Kanzlei überhaupt neue Mandate an? Die häufigste unbeantwortete Frage. Ein Satz dazu auf der Startseite spart beiden Seiten Anrufe, auch wenn die Antwort „derzeit nur in diesen Bereichen“ lautet.
- Passt die Kanzlei zu meiner Größe? Ein Einzelunternehmer mit Kleinunternehmerregelung sucht etwas anderes als eine GmbH mit Lohnbuchhaltung für 40 Beschäftigte.
- Wie läuft die Zusammenarbeit ab? Digital, mit Belegupload, oder Pendelordner? Diese Frage entscheidet inzwischen häufiger als der Preis.
- Wer sind die Menschen dahinter? Beratung ist Vertrauenssache. Ein Team ohne Gesichter wirkt wie ein Postfach.
Welche Datenschutzfrage übersehen die meisten Kanzleien?
Das Kontaktformular. In einer Kanzlei enthält eine erste Anfrage regelmäßig Angaben, die zum Berufsgeheimnis gehören: Umsatzhöhe, Rechtsform, Problembeschreibung, manchmal Gesundheitsangaben bei Heilberufen. Wer so ein Formular über einen Dienst laufen lässt, dessen Server außerhalb der EU stehen, verlagert genau diese Daten dorthin.
Drei Punkte, die deshalb geprüft gehören:
- Wo landet die Formularmeldung? Auf dem eigenen Server, per E-Mail an die Kanzlei, oder bei einem Anbieter mit eigener Datenhaltung? Nur der erste Fall ist ohne weitere Prüfung unkritisch.
- Wird die Nachricht zusätzlich gespeichert? Viele Formular-Plugins legen jede Anfrage in der Datenbank ab, dauerhaft und oft unbemerkt.
- Was macht die Reichweitenmessung? Wer Statistik ohne Einwilligung einsetzt, sollte wissen, was dabei erhoben wird. Wie das sauber geht, haben wir für die eigene Website ausführlich beschrieben.
Dazu kommt die Verschlüsselung des Transports: Wer Mandantenpost per E-Mail bekommt, sollte sicherstellen, dass unterwegs niemand mitlesen kann. Die technischen Grundlagen dafür stehen in unserem Beitrag zu SPF, DKIM und DMARC.
Was ist mit Bewertungen und Empfehlungen?
Bewertungen sind für Kanzleien ein Sonderfall. Anders als beim Handwerk gilt hier: Was Dritte freiwillig schreiben, ist deren Meinungsäußerung und unproblematisch. Heikel wird es, wenn die Kanzlei Bewertungen aktiv einwirbt oder Anreize dafür setzt, weil das schnell den Bereich der sachlichen Unterrichtung verlässt.
Unsere Empfehlung deshalb: das Google-Unternehmensprofil vollständig und korrekt pflegen, Bewertungen aber nicht kampagnenartig einsammeln. Wer unsicher ist, fragt die Kammer, bevor er eine Aktion startet. Was bei einer unrichtigen Bewertung geht, steht hier.
Was kostet eine Kanzlei-Website?
Bei uns beginnt eine individuell gebaute Website bei 4.500 € netto. Für eine Kanzlei mit mehreren Standorten, Mandantenportal-Anbindung oder mehrsprachigem Auftritt liegt der Aufwand höher. Die vollständige Kostenrechnung mit allen vier Blöcken steht im Beitrag Was kostet eine Website 2026?.
Was dabei häufig vergessen wird: Eine Kanzlei-Website veraltet nicht durch Design, sondern durch Inhalte. Steuersätze ändern sich, Fristen laufen ab, Fachbeiträge werden falsch. Ein Beitrag von 2023 über die Kleinunternehmergrenze schadet mehr, als er nützt. Wer regelmäßig veröffentlicht, braucht deshalb einen festen Prüftakt, keine einmalige Erstellung.
Wie fängt man an?
Mit drei Entscheidungen, die vor jedem Entwurf stehen: Für wen ist die Kanzlei da (Spezialisierung), nimmt sie Mandate an (und welche), und wie läuft die Zusammenarbeit (digital oder klassisch). Wer diese drei Antworten schriftlich hat, bekommt eine Website, die sortiert statt nur repräsentiert.
Wir bauen solche Auftritte aus Hamburg, Koblenz und Eislingen und arbeiten bundesweit remote. Wenn du wissen willst, wo eure Website heute steht, prüft der kostenlose SEO-Check die Grundlagen, ohne dass ihr Daten hinterlasst.

